Was macht der Podologe/die Podologin?

 

Der Begriff Podologie leitet sich vom griechischen

pous (πούς) – Genitiv podos (ποδός) – für „Fuß“ und

logos (λόγος) für „Lehre/Kunde“ ab:

er bezeichnet die nichtärztliche Heilkunde am Fuß.

Die Maßnahmen einer Podologin/eines Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der

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    • Inneren Medizin (Diabetologie),

    • Dermatologie,

      •  

         Hyperkatose (übermäisge Hornhautbildung)

        Onychomykose (Nagelpilz)

    • Chirurgie (z.B.: unguis incarnatus) und

    • Orthopädie.

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         Anfertigung von Orthosen

        (z.B.: Zehenteiler für Druck u./o. Reibungsschutz)

        Orthonyxie (Nagelspangen)

      Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß.

      Aufgrund des Podologengesetzes (PodG), welches erst 2002 erschien um eine bundeseinheitliche Regelung für die staatlich geprüfte Ausbildung zu gewährleisten, ist die Podologin/der Podologe heute als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert.

      Die meisten Podologen sind mit Kassenzulassung tätig, da Diabetikerinnen und Diabetiker mit Folgeschäden am Fuß im Sinne eines Diabetischen Fußsyndroms (DFS) als bislang einzige Gruppe von den Krankenkassen (gesetzlich wie privat) eine Heilmittelverordnung Nr. 13 (im Volksmund auch Rezept) zur medizinischen Fußpflege vom Arzt erhalten können.

Podologen arbeiten als selbständige Leistungserbringer in eigenen Podologiepraxen mit oder ohne Kassenzulassung, als freie Mitarbeiter in einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft oder als Angestellte in Krankenhäusern oder speziellen Fußambulanzen mit anderen Berufsgruppen, wie zum Beispiel Ärzten, Orthopädie-Schuhmachern oder Physiotherapeuten, Ergotherapeuten etc. zusammen.