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Für die „podologische Komplexbehandlung“ bedarf es der Austellung der
„Heilmittelverordnung Nr.13“ durch den Hausarzt oder Diabetologen.
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Bitte Beachten Sie, das der erste Termin maxmimal 14 Tage nach Austellungsdatum der Verordnung erfolgen muss,
ansonsten verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
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Bei der Erstverordnung, können maximal 3 Behandlungstermine ausgestellt werden. Bitte bringen Sie im Falle der Befreiung eine Kopie der Befreiungskarte mit.